Patientenfürsprechende

Eine Patientenfürsprecherin oder ein Patientenfürsprecher prüft Anregungen und Beschwerden der Patientinnen und Patienten in nicht-konfessionellen Krankenhäusern und vertritt deren Anliegen.

Die Themen sind vielfältig; diese reichen beispielsweise von Baulärm über Essen, Besuchszeitregelungen, Pflegedienst, Hygiene usw.. Die Aufgabe des Patientenfürsprechenden ist verantwortungsvoll und erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Engagement. Das nicht-konfessionelle Krankenhaus ist zu einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprechern verpflichtet. Es muss den Anliegen nachgehen und die notwendigen Auskünfte erteilen. Dabei sind die Belange des Krankenhauses gleichermaßen zu berücksichtigen.

Patientenfürsprechende werden von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Kreistag für die Dauer ihrer Wahlperiode gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig und üben ihr Amt unabhängig aus. Einmal im Jahr müssen sie der Stadtverordnetenversammlung bzw. den Fraktionen und dem Kreistag über ihre Tätigkeit berichten. Die Berichte werden an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und den jeweiligen Krankenhausträger weitergeleitet.

Das Gesundheitsamt Region Kassel koordiniert die notwendigen Wahlen und ist für die verwaltungsseitige Betreuung der Patientenfürsprechenden zuständig.