Patientenfürsprecher

Eine Patientenfürsprecherin oder ein Patientenfürsprecher prüft Anregungen und Beschwerden der Patientinnen und Patienten in nicht-konfessionellen Krankenhäusern und vertritt deren Anliegen.

Die Themen sind vielfältig; sie reichen beispielsweise von Baulärm über Essen, Besuchszeitregelungen, Pflegedienst, Hygiene und so weiter. Die Aufgabe ist verantwortungsvoll und erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Engagement.Das nicht-konfessionelle Krankenhaus ist zu einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprechern verpflichtet. Es muss den Anliegen nachgehen und die notwendigen Auskünfte erteilen. Dabei sind die Belange des Krankenhauses gleichermaßen zu berücksichtigen.

Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher werden von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Kreistag für die Dauer ihrer Wahlperiode gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig und üben ihr Amt unabhängig aus. Einmal im Jahr müssen sie der Stadtverordnetenversammlung bzw. den Fraktionen und dem Kreistag über ihre Tätigkeit berichten. Die Berichte werden an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und den jeweiligen Krankenhausträger weitergeleitet.

Das Gesundheitsamtes Region Kassel koordiniert die notwendigen Wahlen und ist für die verwaltungsseitige Betreuung der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher zuständig.