Wohnquartier "Nördlicher Ortsrand Nordshausen"
Hintergrund: Zusätzlich zu den umfangreichen Aktivitäten der Stadt Kassel zur Mobilisierung innerstädtischer Flächen soll am Ortsrand Nordshausens ein qualitätvolles neues Wohnquartier mit zirka 120 neuen Wohnungen entstehen. Städtebauliche Grundlage hierfür bildet der seinerzeit intensiv in der Bürgerschaft diskutierte und 2011 zur Kenntnis genommene Rahmenplan "Nördlicher Ortsrand Nordshausen".
Als wichtigen Baustein für die weitere Entwicklung haben daher im Rahmen einer sogenannten Mehrfachbeauftragung drei Arbeitsgemeinschaften aus Stadt- und Freiraumplanern städtebauliche Entwürfe für einen rund 10 ha großen Bereich am Ortsrand erarbeitet. Dabei sind drei unterschiedliche Planungsvarianten herausgekommen, die ein gutes Spektrum an städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten darstellen.
Ziel war es, eine hochwertige Ortsrandgestaltung als gemischtes Quartier aus Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern zu entwickeln sowie auch Raum für besondere Wohnformen wie z.B. Baugemeinschaften zu schaffen. Der sensible Umgang mit dem Orts- und Landschaftsbild in dieser besonderen Lage zwischen historischem Ortskern und Dönche war eine der wesentlichen Anforderungen an die Planer. Die Stadt Kassel hat den Anspruch, ein hohes Maß an räumlicher und gestalterischer Qualität zu erzielen.
Drei unterschiedliche Planungsentwürfe für ein neues Wohnquartier am Ortsrand von Nordshausen wurden in einem Bürgerforum der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese Varianten wurden zwischen Ortsbeirat, Stadtverwaltung, Planungsbüros sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert. Durchsetzen konnte sich das gemeinsame städtebauliche Konzept der Büros foundation 5+ landschaftsarchitekten und akp_Stadtplanung und Regionalentwicklung aus der Mehrfachbeauftragung von 2014, worauf der Bebauungsplanentwurf basiert.
Bebauungsplan Nr. VIII/14 „Nordshausen Nord“
Für den „Nördlichen Ortsrand Nordshausen“ wird der Bebauungsplan Nr. VIII/14 „Nordshausen Nord“ gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Bereitstellung von klimaresilienten Wohnbauflächen, die behutsame Verknüpfung von Siedlungsraum und Landschaft, die Standortsicherung des Sportvereins SV Nordshausen, die Einbeziehung bestehender Nutzungen sowie die enge Verknüpfung mit dem vorhandenen Siedlungsbestand. Die Flächenentwicklung beinhaltet auch Flächen für den bezahlbaren Wohnungsbau und integriert umfangreiche Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.
In der Stadt Kassel besteht aufgrund einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen Jahren nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Wohnbauland, die das Angebot deutlich übersteigt. Das im März 2021 beschlossene Siedlungsrahmenkonzept Wohnen und Gewerbe (SRK 2030) kommt vor dem Hintergrund des Wohnungsmarktberichtes (2017) für die Stadt Kassel zu dem Ergebnis, dass aufgrund künftig zu erwartender Wohnungsbedarfe neben der Innenentwicklung auch die Ausweisung neuer Bauflächen für den Wohnungsbau erforderlich ist. Eine ausschließliche Bedarfsbefriedigung über klassische Innenentwicklungspotenziale ist hierbei nicht möglich. Neben umfangreichen Aktivitäten der Stadt Kassel zur Mobilisierung innerstädtischer Flächen zielt die maßvolle Flächenentwicklung am Ortsrand Nordshausen auf eine weitere Bedarfsdeckung ab.
Die Hinweise aus der im Jahr 2023 durchgeführten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung führten zu umfangreichen Anpassungen der Bebauungsplanunterlagen und zur Integration von Nachhaltigkeitskriterien. Darüber hinaus wurden Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen festgesetzt und ergänzende Gutachten (Klima, Boden, Artenschutz) durchgeführt.
Schwammstadtprinzip
Der Bebauungsplan verfolgt bezüglich des Regenwassermanagements das Leitbild einer ‚Schwammstadt‘. Dieses sieht vor, die Speicherung und Rückhaltung von Niederschlagswasser insgesamt zu verbessern und zur Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung beizutragen. Die Rückhaltung und der verzögerte Ablauf von anfallendem Oberflächenwasser dient hierbei insbesondere auch der Vermeidung von Hochwasserereignissen bei Extremniederschlägen.
Teile des Niederschlagswassers können durch die Anlage von offenen Entwässerungsmulden verdunsten und versickern. Darüber hinaus wurde in den Bebauungsplan eine Flachdachstrategie aufgenommen, die vorsieht, dass im gesamten Plangebiet bei der Neuerrichtung von Gebäuden ausschließlich Flach- und Pultdächer zulässig sind, die als kombiniertes Gründach mit Photovoltaikanlagen auszustatten sind. Ergänzt werden die Maßnahmen durch ein Regenrückhaltebecken, die Festsetzung von Fassadenbegrünung sowie die Aufnahme eines Hinweises zur Zisternennutzung. Zur weiteren Aufnahme von Oberflächenwasser dient der bestehende Feldbach. Der Vorfluter Dönche am nördlichen Geltungsbereichsrand wird als ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen renaturiert, um die Ökologie und Rückhaltefunktion zu verbessern. Im durchgeführten Bodengutachten wurde unter anderem auf eine eingeschränkte Versickerungsfähigkeit der Böden hingewiesen, die durch das Schwammstadtprinzip wesentlich kompensiert werden kann.
Reduzierung von Wohnbebauung westlich der Straße „Im Feldbach“
Den Hinweisen aus der vorangegangenen Beteiligung folgend wird der Versiegelungsgrad durch die Reduzierung der Tiefe des ehemals Reinen Wohngebietes westlich der Straße „Im Feldbach“ von 60 m auf 25 m zugunsten hochwertiger Ausgleichsflächen im nördlichen Bereich reduziert. Darüber hinaus erfolgt eine Erleichterung des Kaltluftabflusses durch die geänderte Ausrichtung der Grundstücke. Damit wird den Empfehlungen des durchgeführten Klimagutachtens Rechnung getragen.
Durchführung Klimagutachten
Das Klimagutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Planungsraum keinen Einfluss auf Frischluftentstehungsgebiete hat. Im Kontext der nächtlichen Kaltluftentstehung und des Kaltlufttransportes weist der Planungsraum eine geringe bis mittlere klimatische Bedeutung auf. Durch die Integration einer abweichenden Bauweise (max. 20 m) im Allgemeinen Wohngebiet 1 (WA 1) kann eine Beeinträchtigung des nächtlichen Kaltluftabflusses entgegengewirkt werden, da eine Riegel- und Barrierewirkung verhindert wird.
Lichtverschmutzung entgegenwirken
Zur Reduzierung von Lichtverschmutzung wird zum Schutz von nachtaktiven Insekten – vor allem im Hinblick des fließenden Übergangs in die freie Landschaft in Richtung des Landschaftsschutzgebietes sowie Flora-Fauna-Habitat-Gebietes - eine Festsetzung ergänzt.
Albedo
Um Überhitzung im Plangebiet zu verringern, sind bei Gebäudefassaden helle Materialien zu verwenden - bei gleichzeitiger Zulässigkeit naturbelassener Holzfassaden. Diese sollen möglichst hohe Reflexionseigenschaften (Albedo) aufweisen, um die Sonnenstrahlung zu reflektieren. Damit soll vermieden werden, dass sich Außen- und Innenräume übermäßig stark aufheizen, sodass aufwendige Kühlungsmaßnahmen erforderlich werden.
Reduzierung Straßenquerschnitt „Auf der Dönche“
Die Verkehrsfläche „Auf der Dönche“ wird von 12,8 m auf 7,5 m reduziert - zugunsten einer öffentlichen Grünfläche mit integrierter Baumallee und wassergebundenem Gehweg als Übergang in die freie Landschaft ergänzt.
Ökologische Energieversorgung
Durch die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes ist bereits eine umfassende Energieversorgung durch regenerative Energieträger vorgegeben. Zusätzlich enthält der Bebauungsplan Festsetzungen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie (insbesondere Photovoltaik). Das Plangebiet verfügt nicht über eine ausreichende Dichte und Größe, um die technische und wirtschaftliche Eignung – auch aufgrund der topographischen Verhältnisse - für einen Fernwärmeanschluss oder ein zentrales Blockheizkraftwerk abzubilden. Durch die Plangebietshöhenlage ist eine ausreichende Bohrtiefe zur Nutzung von Geothermie möglich. Zu berücksichtigen ist die getroffene Tiefenbegrenzung durch die Lage im Heilquellenschutzgebiet.
Alternative Mobilitätsangebote
Am festgesetzten Quartiersplatz erfolgt eine Bündelung von alternativen Mobilitätsangeboten. Hier sind Flächen für Carsharing- und Fahrradverleihsysteme geplant, um einen Anreiz zum Verzicht auf den privaten PKW zu setzen und insgesamt den motorisierten Verkehr zur Minderung nachteiliger Umweltauswirkungen zu verringern.
Laura Günther
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Raum: 305
Untere Königsstraße 46
34117 Kassel
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Ortskern Nordshausen
Ortskernstudie
Mit der Ortskernstudie hat die Stadt Kassel einen ersten Schritt für einen städtebaulichen Entwicklungsprozess für den Stadtteil Nordshausen angestoßen. Ziel ist es, die vorhandene Infrastruktur, die Qualitäten der Freiräume und die ortsbildprägende Bausubstanz zu sichern und weiteren Wohnraum zu schaffen.
Die alten Ortskerne in unseren Stadtteilen bieten gute Wohn- und Lebensverhältnisse und haben besondere bauliche Qualitäten. Hierdurch ergeben sich aber auch umfassende Anforderungen: Zum einen sollen denkmalgeschützte Gebäude und Anlagen von geschichtlicher oder städtebaulicher Bedeutung gesichert und für eine zeitgemäße Nutzung gestaltet werden. Zum anderen soll Wohnraum auch nach einer Sanierung bezahlbar bleiben. Ansprüche an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse, Anforderungen an den Denkmalschutz oder energetische Aspekte spielen dabei ebenso eine Rolle wie der Wunsch nach Individualität und Gestaltung.
In den vergangenen Jahren wurden einzelne Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen mit viel Engagement der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt oder begonnen. Die Stadt Kassel unterstützt dieses Engagement und strebt gleichzeitig eine noch intensivere Begleitung dieser Entwicklung mit dem Ziel einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Stadtteilentwicklung an. Nordshausen dient dabei auch als Vorreiter für die Entwicklung anderer Ortskerne Kassels.
Zu einer erfolgreichen Entwicklung gehört neben der inhaltlichen Begleitung auch die Begleitung zu Fragestellungen der Finanzierung:
Welche Unterstützung und Fördermöglichkeiten gibt es?
Wie passt die Entwicklung des Ortskerns zu einem ganzheitlichen und gesamtstädtischen Ansatz?
Wie können wir Sie als private Eigentümerinnen und Eigentümer in Ihrem Engagement unterstützen?
Mit der Ortskernstudie wurde eine Grundlage geschaffen, welche die städtebauliche Situation in Nordshausen mit ihren Potenzialen und Defiziten betrachtet und ein Konzept zur baulichen und räumlichen Entwicklung vorschlägt. Der ca. 7,4 ha große Untersuchungsbereich ist durch den engen und geschwungenen Verlauf der Korbacher Straße städtebaulich geprägt und bietet beispielsweise aufgrund von Leerständen bauliche Ansatzpunkte für eine gestalterische und funktionale Aufwertung und Ergänzung.
Ein wichtiges Ziel der Planung ist die Beteiligung der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Bewohnerinnen und Bewohner. Im Rahmen des Planungsprozesses wurden anhand der Studie und in verschiedenen Informationsveranstaltungen und Beratungsangeboten die Möglichkeiten eigener Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen und entsprechende Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Auch durch Ihre Ideen, Bedenken und Anregungen konnten das Planungsbüro BAS und das Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz erste Konzeptvorschläge erarbeiten. Die städtebauliche Studie für den Ortskern dient als verbindliche Leitlinie für die zukünftige Entwicklung von Nordshausen und zeigt neue Perspektiven für das attraktive Wohnen und Leben in unseren Ortskernen auf.
Charlie Louise Bosch
Anschrift
Raum: 305
Untere Königsstraße 46
34117 Kassel
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Bebauungsplan VIII/25 "Wegelänge" 1. Änderung
Für das Gebiet zwischen der Korbacher Straße, der Wegelänge und der Felchenstraße im Stadtteil Nordshausen wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VIII/25 geändert. Ziel und Zweck der Änderung ist es, auf Grundlage der Zielsetzungen des von der Stadtverordnetenversammlung am 07.02.2011 beschlossenen ‚Entwicklungskonzeptes Nordshausen‘, die Festsetzungen des Bebauungsplanes an die tatsächlichen Gegebenheiten im Plangebiet und an eine geänderte Rechtslage anzupassen sowie noch unbebaute Grundstücke zu entwickeln. Das Verfahren wird gemäß § 13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren erfolgen.
Das Gebiet wird wie folgt eingegrenzt: Im Norden durch die Straßenmitte der ‚Korbacher Straße‘, im Osten durch die Straßenmitte der Felchenstraße, im Süden durch die Straßenmitte der "Wegelänge", die östliche Grenze des Flurstückes 62/1 sowie eine ca. 160 m lange Linie 30 m südlich der Straßenbegrenzungslinie der ‚Wegelänge‘, im Westen durch die Straßenmitte der ‚Wegelänge‘ sowie eine ca. 150 m lange Linie 25 m westlich der Straßenbegrenzungslinie der ‚Wegelänge‘ durch das Flurstück 72/3 (alle Flur 7, Gemarkung Nordshausen).
Charlie Louise Bosch
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