Liebe Fans von Till Lindemann, liebe Interessierte,
die Stadt Kassel bedauert die Absage des Konzertes von Till Lindemann in Kassel sehr. Alle Verantwortlichen wissen, dass viele Gäste sich schon lange auf dieses Konzert gefreut haben und können die große Enttäuschung über die Absage gut verstehen. Die Stadt Kassel hätte dieses Konzert sehr gerne ermöglicht.
Warum müssen Veranstaltungen wie Konzerte genehmigt werden?
Veranstaltungen wie Konzerte müssen unter bestimmten Bedingungen von der Behörde genehmigt werden. Dabei müssen verschiedene Aspekte beachtet werden. Bei einigen dieser Aspekte geht es darum, die Sicherheit und den Schutz der Teilnehmenden und der Öffentlichkeit zu gewährleisten. So soll sichergestellt werden, dass die Veranstaltung den rechtlichen Anforderungen entspricht und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellt. Dabei geht es zum Beispiel um Dinge wie Rettungswege oder den Brandschutz.
Aus welchen Gründen wurde für das geplante Konzert für Till Lindemann am 18.11. in Kassel keine Genehmigung erteilt?
Die Nordhessen Arena befindet sich derzeit im Umbau. Für das Regelgeschäft, also Sportveranstaltungen, bei denen sich die Zuschauer auf der Tribüne aufhalten und wenige Menschen auf dem Feld, besteht eine Genehmigung.
Wird ein Gebäude anders als bisher genehmigt bespielt (Nutzungsänderung), wird eine Baugenehmigung benötigt. Dieses Verfahren dient ganz praktisch dazu, Gefahren zu erkennen und abzuwehren, wie z.B. durch Regeln für den Brandschutz oder Sicherheitskonzepte. Die gesetzlichen Vorgaben beruhen dabei nicht zuletzt auf dem Erfahrungswissen und Lernerfahrungen aus vergangenen Katastrophenereignissen. Im Baurecht und seinen Verfahren werden darüber hinaus die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen, d.h. wer im Falle eines Falles Schuld trägt, klar geregelt. Werden bei einem Antrag gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt, kann keine Genehmigung erfolgen.
Voraussetzung einer Genehmigung für die Nutzungsänderung anlässlich der Konzertveranstaltung ist das Vorliegen eines vollständigen Antrags. Es liegt aktuell kein Antrag samt aller erforderlichen Unterlagen für eine temporäre Nutzungsänderung für die „Konzertveranstaltung Till Lindemann am 18.11.2023“ vor.
Warum können in der Nordhessen-Arena zwar Eishockeyspiele (und kürzlich auch ein Handballspiel) stattfinden, aber kein Konzert von Till Lindemann?
Für das Regelgeschäft - also Sportveranstaltungen - bei denen sich die Zuschauer auf der Tribüne aufhalten und wenige Menschen auf dem Feld, besteht eine Genehmigung. Für ein Konzert an diesem Ort ist ein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig. Damit wird geprüft, ob die Art und Größe der Veranstaltung sicher durchgeführt werden kann.
Siehe auch Antwort: Aus welchen Gründen wurde für das geplante Konzert für Till Lindemann am 18.11. in Kassel keine Genehmigung erteilt?
Das Konzert ist seit Mai 2023 im Vorverkauf. Warum wurde die Genehmigung erst jetzt verweigert?
Mitte Oktober hat der Veranstalter die Bauaufsicht erstmalig in dieser Angelegenheit kontaktiert (der schriftliche Antrag ging am 19.10.2023 ein). Bearbeitet wurde der Antrag sofort. Nach Rückmeldung aller zu beteiligenden Fachämter und -behörden wurden Unterlagen nachgefordert. Es wurden nicht alle erforderlichen Unterlagen ein- bzw. nachgereicht. Formal gilt der Antrag als zurückgenommen (§ 70 Abs. 2 S. 3 HBO). Somit konnte keine Genehmigung erteilt werden. Den Verantwortlichen wurde in mehreren Gesprächsrunden mit der Bauaufsicht und u.a. durch Feuerwehr bzw. Ordnungsdezernat erläutert, an welchen Erfordernissen es mangelt. Nach dem Antrag von Mitte Oktober wurde ein weiterer Antrag nicht gestellt.
Welche Rolle spielte bei dieser Entscheidung die Diskussion um Till Lindemann und die Proteste in anderen Städten gegen seine Auftritte?
Die Diskussion um Till Lindemann und die Proteste gegen seine Auftritte spielten keine Rolle bei der Entscheidung. Entscheidend war und ist die Frage der Genehmigungsfähigkeit nach Recht und Gesetz.
Kann die Stadt die Enttäuschung der Besucherinnen und Besucher verstehen?
Ja. Auch für die Stadt Kassel ist das eine unangenehme Entscheidung gewesen. Die Stadt versucht grundsätzlich, Veranstaltungen zu ermöglichen. Aber als Genehmigungsbehörde muss sie nach Recht und Gesetz handeln.
Sieht die Stadt die weitere Zusammenarbeit zwischen den Betreibern der Nordhessen-Arena und den Veranstaltern als belastet an?
Die Konzertabsage ist auch aus städtischer Sicht bedauerlich. Unabhängig davon wird die Stadt auch künftig die Planungen zum Um- und Ausbau der Nordhessen Arena unterstützen, wo sie kann. Die von den Betreibern begonnen Maßnahmen und Pläne stellen eine große Chance für den Standort Kassel dar.
Befürchtet die Stadt nun Regressforderungen seitens des Veranstalters?
Regressforderungen gegenüber der Stadt sind unberechtigt.
Werden Ticket-, Hotel- und Reisekosten erstattet?
Die Fragen sind an den Veranstalter zu richten und hängen von verschiedenen Voraussetzungen ab. Bitte verfolgen Sie die Pressemitteilungen des Veranstalters zu Auskünften über Rückerstattungen der Ticketpreise.
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