Entlastungspakete für Kasseler Einwohner und STW-Kunden 

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Stadt und Städtische Werke werden daher aktiv.

Um die finanziellen Belastungen in der kommenden Heizperiode 2022/2023 für die Kasseler Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Kundinnen und Kunden der Städtischen Werke AG in der Strom- und Gasversorgung abzufedern, sollen auf Initiative von Oberbürgermeister Christian Geselle verschiedene Entlastungspakete auf den Weg gebracht werden.

„Die Kosten für Strom und Heizung sind für viele Menschen schon jetzt zu einer großen finanziellen Last geworden - und zum kommenden Winter hin sind durch die Lage an den internationalen Energiemärkten weiter steigende Preise für die Menschen zu befürchten. Da können die Stadt und die Städtischen Werke als kommunaler Energieversorger nicht tatenlos zusehen“, erklärte Geselle in einem Pressegespräch.

In seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der Städtische Werke AG hat Oberbürgermeister Geselle jetzt bewirkt, dass die Strom- und Gaskunden von kostengünstigeren Sonderverträgen „Kassel Strom plus“ und „Kassel Gas plus“ mit einer Energiepreis-Garantie bis 31. Mai 2023 profitieren können. Geselle: „Wir wollen, dass die Kunden planungssicher und preisstabil durch den nächsten Winter kommen.“ 

Preisanpassungen in der Strom- und Gasversorgung

Die Städtischen Werke werden aufgrund der extrem gestiegenen Beschaffungskosten an den Energiemärkten zum 1. Juni 2022 eine Anpassung der Konditionen für Kunden in der Strom- und Gasversorgung durchführen und dann zu einem einheitlichen Grundversorgungstarif zurückkehren. Neukunden, die seit Dezember von den Städtischen Werken beliefert werden, können mit einer Entlastung rechnen. 

Als Grundversorger mussten die Städtischen Werke pflichtgemäß eine zusätzliche Versorgung einer hohen Zahl an Neukunden im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ übernehmen. Für diese besagten „Wechselkunden“ - die ihre Energieverträge und -versorger regelmäßig wechselten - mussten die zusätzlich benötigten Energiemengen zu extrem hohen Preisen kurzfristig beschafft werden.

Dr. Olaf Hornfeck, Vorstand der Städtischen Werke und für den Vertrieb verantwortlich, erklärte zu der neuen Tarifsystematik: „Unsere oberste Priorität ist eine zuverlässige Energieversorgung unserer Kunden. Mit den Preisanpassungen reagieren wir auf die beispiellose Lage an den Energiemärkten. Die Preise haben sich um ein Vielfaches sowohl im Gas als auch im Strom erhöht. Entscheidend ist es jetzt, dafür zu sorgen, dass unsere Kunden preisstabil durch den nächsten Winter kommen. Dafür bieten unsere Laufzeittarife eine sichere Option mit Planbarkeit bis zum 31. Mai 2023.“

Oberbürgermeister Geselle äußert sich im Video zur Preisanpassung von Strom und Gas

Geselle plant städtischen Energiezuschuss 

Um die Preisanpassungen weiter abzumildern, plant Oberbürgermeister Christian Geselle für alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Erst- und Hauptwohnsitz in Kassel einen einmaligen städtischen Energiezuschuss. Geselle: „Ich werde dazu den städtischen Gremien zeitnah empfehlen, über ein kommunales Zuschusspaket zu beraten und zu entscheiden.“ Wie dies im Detail ausgestaltet ist, werde er zunächst den Gremien vorstellen. „Nach unserem erfolgreichen Corona-Soforthilfe-Programm ‚Kopf hoch, Kassel!‘, wodurch viele Betriebe, Selbstständige, Institutionen und Vereine ihre zum Teil schweren wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abmildern konnten, wäre dies ein weiteres Unterstützungspaket in einer schwierigen Zeit“, sagte Geselle. 

Stromversorgung

In der Stromversorgung in Kassel liegt der neue Preis für Kunden in der Grundversorgung ab 1. Juni 2022 bei 39,046 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Als günstigere Option bieten die Städtischen Werke ihren Kunden Laufzeitverträge mit einer Preisgarantie bis 31. Mai 2023. Details zum konkreten Angebot können die Kunden ihrem Preisanpassungsschreiben entnehmen. Zusätzlich werden die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten durch den Wegfall der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 entlastet. Die sich daraus ergebene Preisreduzierung geben alle Versorger, so auch die Städtische Werke, in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weiter. Mit Blick auf den Zeitpunkt der Preisanpassungen der Stromkosten zum 1. Juni 2022 ermöglicht der Wegfall der EEG-Umlage damit eine Kompensation der gestiegenen Konditionen.

Gasversorgung

Auch bei der Versorgung mit Erdgas wird für Bestands- und Neukunden ein einheitlicher Grundversorgungstarif zum 1. Juni 2022 eingeführt. In Kassel liegt er bei 12,159 Cent je kWh – für Verbräuche ab 10.416 kWh jährlich. Wie bei der Stromversorgung bietet der Versorger seinen grundversorgten Kunden einen günstigeren Vertag mit längerer Laufzeit und einer Preisgarantie bis Ende Mai 2023. Angebotsdetails enthalten die individuellen Kundenanschreiben.

„Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und dem weiterhin extrem hohen Preisniveau an den internationalen Energiemärkten kann derzeit niemand belastbare Prognosen zur weiteren Preisentwicklung geben. Wir beobachten die Märkte sehr genau und sind in enger Abstimmung mit unseren Verbänden und der Politik.“, ergänzt Hornfeck.