Informationsfreiheitssatzung

Die Informationsfreiheit setzt sich zum Ziel, das Vertrauen in das demokratische Gemeinwesen zu stärken, indem sie transparent und nachvollziehbar die Aufgaben und das Handeln staatlicher oder kommunaler Behörden darstellt. Hier finden Antworten auf Fragen zur Informationsfreiheitssatzung der Stadt Kassel.

Ihr Recht auf Information

Wie kommen staatliche oder kommunale Behörden zu bestimmten Entscheidungen? In welcher Form nehmen sie ihre Aufgaben wahr? Dass dies transparenter und nachvollziehbarer wird, ist vielen Menschen wichtig.

Die Informationsfreiheit hat sich zum Ziel gesetzt, dieser berechtigten Erwartungshaltung gerecht zu werden und so das Vertrauen in das demokratische Gemeinwesen zu stärken.

Hintergrund und weitere Informationen

Das Datenschutzgesetz des Landes wurde am 3. Mai 2018 reformiert und erhielt die neue Bezeichnung Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Ausgenommen von der darin definierten Auskunftspflicht von Landesbehörden und anderen öffentlichen Stellen sind beispielsweise der Landesverfassungsschutz, die Polizei, Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern.
Die Informationsfreiheit gilt für die hessischen Kommunen, falls diese ihre Anwendung ausdrücklich in einer eigenen Satzung bestimmen, wie es jetzt die Stadt Kassel getan hat. Danach ist der vierte Teil des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes für den Zugang zu amtlichen Informationen entsprechend anwendbar. Mögliche zukünftige Änderungen des Gesetzes werden damit automatisch auch für den städtischen Wirkungskreis gültig. 
Einzelheiten stehen im Gesetz.