Teilhabecard Kassel und MittendrinTicket

In Kassel gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine bessere Teilhabe.
Die Teilhabecard von Kassel und das MittendrinTicket.
Auf dieser Seite erklären wir:
So kann man sie bekommen.
So kann man sie nutzen.

1. Die Teilhabecard Kassel

Das ist eine Karte für Menschen in Kassel:
Wenn sie Geld vom Amt bekommen.
Weil sie zu wenig Geld zum Leben haben. 
Mit dieser Karte bezahlt man weniger Eintritt für
verschiedene Veranstaltungen und Freizeit-Einrichtungen.
Der vollständige Name ist Mittendrin! Teilhabecard Kassel.

Mit der Teilhabecard braucht man kein Schreiben vom Amt mehr zeigen:
Wenn man weniger Eintritt bezahlen will. 

Wenn man keine Teilhabecard hat und weniger Eintritt bezahlen will: 
Dann muss man einen Brief vom Amt zeigen.
In dem Brief steht:
Diese Person bekommt Geld vom Amt. 
Dieser Brief heißt Leistungs-Bescheid.

Mit der Teilhabecard bezahlt man weniger: 

  • Für den Eintritt bei verschiedenen Museen in Kassel.
  • Im Staats-Theater.
  • Im Frei-Bad.
  • Im Hallen-Bad.
  • Für Kurse an der Volkshochschule in der Region Kassel.
  • In der Bücherei. 

Für wen ist die Teilhabecard?

Man kann die Teilhabecard beantragen: 

  • Wenn man 15 Jahre alt ist und nicht mehr zur Schule geht. 
  • Wenn man in Kassel wohnt.
  • Wenn man in Kassel beim Amt angemeldet ist.
  • Wenn man Geld vom Amt bekommt.

Mit Geld vom Amt sind diese Hilfen gemeint: 

  • Bürgergeld vom Job-Center.
  • Wohn-Geld von der Wohn-Geld-Behörde.
  • Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
    Grund-Sicherung ist Geld vom Sozial-Amt.
    Wenn man im Alter zu wenig Geld hat.
    Erwerbsminderung bedeutet:
    Man kann nicht mehr arbeiten.
    Zum Beispiel:
    Wegen einer Krankheit.
    Wegen einer Behinderung.
    Man hat deshalb zu wenig Geld zum Leben.
    Deshalb bekommt man Geld vom Staat.
  • Hilfe zum Leben vom Sozial-Amt. 
  • Hilfe für Asyl-Bewerber vom Sozial-Amt.
    Asyl spricht man so: Asül.
    Asyl-Bewerber sind Menschen aus verschiedenen Ländern.
    Sie können in ihren Ländern nicht mehr leben.
    Deshalb sind sie nach Deutschland gekommen.
    Sie bewerben sich beim Amt:
    Damit sie in Deutschland bleiben dürfen. 

Wie lang ist die Teilhabecard gültig?

Die Teilhabecard ist maximal 1 Jahr gültig.
Die Teilhabecard gilt ab dem Tag, wenn man sie bekommt. 
Die Teilhabecard muss man jedes Jahr neu beantragen.

Wie bekommt man die Teilhabecard?

Sie können die Teilhabecard auf beantragen.
Klicken Sie dazu auf den Link:  Teilhabecard beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Wenn Sie die Teilhabecard nicht im Internet beantragen können:
Dann rufen Sie bitte dieses Büro von der Stadt Kassel an:
0561 115.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen weiter. 

Was braucht man für den Antrag?

Wenn man Geld vom Job-Center bekommt: 
Dann braucht man die 1. Seite vom Bewilligungs-Bescheid.
Oder vom Leistungs-Bescheid.
Beide Schreiben sind Briefe vom Amt.

Was kostet die Teilhabecard?

Die Teilhabecard kostet nichts.

2. MittendrinTicket

Das MittendrinTicket ist eine Monats-Karte für Bus und Bahn in Kassel.
Man kann es kaufen: 
Wenn man die Teilhabecard hat.
Sie ist für diese Verkehrsmittel: 

  • Bus.
  • Tram.
  • Regiotram. 

Das MittendrinTicket kostet 35 Euro im Monat.
Es ist billiger als andere Monats-Karten.
Das MittendrinTicket ist 1 Monat und 1 Tag gültig.
Zum Beispiel vom 20. Juli bis zum 20. August. 
Das Ticket kauft man bei der KVG.
Mit der Teilhabecard kann man maximal 12 Tickets kaufen.
Dann braucht man eine neue Teilhabecard.

Was ist noch wichtig?

Die Teilhabecard und das MittendrinTicket sind immer nur für eine bestimmte Person.
Man muss immer seinen Ausweis vor-zeigen können.
Keine andere Person darf die Teilhabecard und das MittendrinTicket benutzen.

Klicken Sie auf das Bild. Dann sehen Sie den ganzen Linien-Netz-Plan für Kassel.

Wo und wann ist das MittendrinTicket gültig?

Das MittendrinTicket ist gültig von Montag bis Freitag.
Im gesamten Netz von KasselPlus.

Dazu gehören:

  • Stadt Kassel.
  • 14 Gebiete rund um die Stadt Kassel. 

Mehr Infos zum Verkehrs-Netz gibt es auf dieser Internet-Seite:
 Liniennetz Kassel. (Öffnet in einem neuen Tab)

Klicken Sie auf das Bild. Dann sehen Sie den ganzen Linien-Netz-Plan für Nordhessen.

Zu diesen Zeiten kann man das MittendrinTicket auch im Verkehrs-Bereich Nord-Hessen benutzen:

  • Montag bis Freitag ab 19 Uhr.
  • Samstag und Sonntag.
  • An Feiertagen.

Mehr Infos zum Verkehrs-Netz Nord-Hessen gibt es auf dieser Internet-Seite: 
 Liniennetz Nordhessen. (Öffnet in einem neuen Tab)

Wen darf man mit-nehmen?

Wenn man ein MittendrinTicket hat:
Dann darf man Kinder unter 6 Jahren mit-nehmen.
Die Kinder bezahlen nichts.
Am Wochenende und von Montag bis Freitag ab 19 Uhr darf man:

  • Eine weitere Person mit-nehmen.
  • Alle Kinder unter 18 Jahren mit-nehmen:
    Wenn sie in der gleichen Wohnung leben
    wie der Besitzer oder die Besitzerin von dem MittendrinTicket.

Wo bekommt man das MittendrinTicket?

Das MittendrinTicket kauft man bei diesen Stellen:

  • NVV-Kunden-Zentrum in der Kurfürsten Galerie.
  • NVV-Kunden-Zentrum Am Hauptbahnhof. 
  • NVV-Kunden-Zentrum Am Bahnhof Wilhelmshöhe, 
  • An allen Verkaufs-Stellen von der KVG in der Stadt Kassel. 

Wo bekommt man mehr Infos zum MittendrinTicket?

Auf den Internet-Seiten von den Verkehrs-Betrieben Kassel
findet man zusätzliche Infos über das MittendrinTicket:
Dieser Link führt zu den Infos der Verkehrs-Betriebe zum  MittendrinTicket (Öffnet in einem neuen Tab)

In diesem  Falt-Blatt finden Sie Infos zum MittendrinTicket (Öffnet in einem neuen Tab)

Bei Fragen oder Problemen kann man hier anrufen: 
0561 115. 
Das ist die Nummer vom Kunden-Dienst.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gern.

Das sind die Sprech-Zeiten: 
Montag bis Freitag: 7 bis 18 Uhr.
Samstag: 9 bis 13 Uhr. 

Übersetzung in Leichte Sprache

Die Texte wurden in Leichte Sprache übersetzt von:
Marlene Seifert
Schriftgut – Text und Konzeption

Die Texte in Leichter Sprache wurden geprüft von:
Mensch zuerst –
Netzwerk People First Deutschland e.V.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.



Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel
  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
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  • KVG
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