Magistrat beschließt Zuwendungen an Kultureinrichtungen

In seiner Sitzung vom 29. März 2021 hat der Magistrat der Stadt Kassel die Zuwendungen an Kultureinrichtungen und Kulturschaffende für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

Damit ist es möglich, die Finanzmittel trotz vorläufiger Haushaltsführung in vollem Umfang an die Kasseler Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen auszuzahlen. Es können so geplante Kulturprojekte auch in diesem Jahr trotz andauernder Corona-Pandemie umgesetzt werden. Kulturdezernentin Susanne Völker betonte: „Als Stadt Kassel sind wir durch den Beschluss der Kulturfördermittel im Magistrat unserer Verantwortung für die kommunale Kultur nachgekommen. Es ist wichtig, dass wir auch in diesem Jahr die kulturelle Vielfalt und Qualität in unserer Stadt im Rahmen der Kulturförderung weiter verlässlich finanziell stärken und stabilisieren können.“

Grundsätzlich entscheidet die Kulturkommission abschließend über die Gewährung von Zuwendungen an Kultureinrichtungen und Kulturschaffende. Aufgrund der unlängst abgehaltenen Kommunalwahl muss sich die Kulturkommission allerdings, wie andere Gremien auch, erst neu konstituieren. Um dennoch sicherzustellen, dass die Kulturschaffenden ihre Bescheide über die Förderung der beantragten Maßnahmen so rechtzeitig erhalten, dass eine Umsetzung der beabsichtigten Projekte im jeweils vorgesehenen Zeitraum möglich ist, war es erforderlich, die Kulturfördermittel rechtzeitig bereit zu stellen und den Beschluss über die Zuwendungen direkt dem Magistrat in seiner Sitzung am 29. März vorzulegen. 

Insgesamt konnten so Förderungen an 126 Kasseler Kultureinrichtungen und Kulturschaffende aus den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film / Medien, Kulturelles Erbe, Literatur, Musik sowie spartenübergreifende Kultur für die Planung und Durchführung von Projekten bewilligt werden.