Magistrat der Stadt Kassel
- Sozialamt -
Wohngeldbehörde
Obere Königsstr. 8
34117 Kassel
Für bestimmte Angaben sind Unterlagen erforderlich. Sie erleichtern der Wohngeldstelle die Arbeit und beschleunigen die Entscheidung, wenn Sie diese Unterlagen gleichzeitig beifügen. Originalunterlagen erhalten Sie so bald wie möglich zurück.
Wohngeld wird nur vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht.
Vergessen Sie bitte nicht, den Antrag zu unterschreiben.
Wenn Sie weitere Auskünfte benötigen oder weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der Wohngeldstelle zur Verfügung.
Kommen Sie bitte zu den Sprechzeiten.
alle Fragen im Antragsvordruck sind notwendig, um prüfen zu können, ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld gewährt werden kann.
Bitte beantworten Sie die Fragen richtig und vollständig. Unvollständig ausgefüllte Anträge führen zu Nachfragen und verzögern die Antragsbearbeitung.
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (
*
) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.
Zu Ihrer Sicherheit werden die Daten verschlüsselt an uns übermittelt.
Mit freundlichen Grüssen
Ihre Wohngeldbehörde
Sofern das Wohngeld postbar ausgezahlt wird, werden die dafür anfallenden Kosten nach § 26, Abs. 2 WoGG vom Wohngeld abgezogen. Die Kosten betragen ¤ 6,50 für die ersten 50 Euro und für jede weitere 50 Euro jeweils 0,65 ¤.
Magistrat der Stadt Kassel
Wohngeldnummer (wenn schon bekannt)
Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweis
Anschrift der Wohnung, auf die sich der Antrag bezieht
Geben Sie bitte die Bankverbindung an, auf welche das Wohngeld überwiesen werden soll:
Haben Sie oder ein zu Ihrem Haushalt rechnendes Familienmitglied/Person eine
der nachstehenden Leistungen beantragt, für die noch kein Bescheid vorliegt?
Wenn ja, wer hat die Leistung
beantragt?
Name und Anschrift des(r) Zahlungsempfängers(in), sofern es nicht der/die Antragsteller(in) ist.
Die Wohnung bewohne ich als:
Wer hat Ihnen die Wohnung vermietet oder untervermietet?
Telefon (freiwillige Angabe)
Die Angabe der Kontonummer und Bankleitzahl ist derzeit noch zwingend erforderlich. Die IBAN und BIC, die Sie aus dem Kontoauszug entnehmen können, tragen Sie in Klammern gesetzt, ebenfalls ein.
Erhalten Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied Wohngeld oder andere Zuschüsse zur Bezahlung der Miete (z.B. Zusatzförderung für Mieter) für diese oder eine andere Wohnung? oder wurde ein entsprechender Antrag gestellt?
Wenn ja, Leistung durch bzw. Antrag gestellt bei:
(Behörde, Name, Anschrift)
Hat sich eine dritte Person gegenüber der Ausländerbehörde/Ausländer-
vertretung nach § 68 Aufenthaltsgesetz verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnraumes eines oder mehrerer ausländischer Haushaltsmitglieder zu tragen?
Wenn ja, wie hoch sind die monatlich übernommenen Kosten für den Wohnraum?
Die Miete beträgt einschließlich der Nebenkosten (Umlagen, Zuschläge) monatlich
Wurde die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert und
unterliegt sie deshalb einer Mietpreisbindung (Sozialwohnung) ?
Wann sind Sie und/oder die zu Ihrem Haushalt zählenden Familienmitglieder eingezogen ?
(bitte Tag, Monat und Jahr angeben)
Die Wohnung hat eine Gesamtfläche von
Ist ein Teil der Gesamtfläche
- ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzt?
- untervermietet oder einer anderen Person überlassen?
Falls Sie untervermietet haben, fordern Sie bitte das hierfür besonders vorgesehene Formular von der Wohngeldstelle an.
und ist in dieser Höhe zu zahlen seit
Falls Sie Fragen zur Wohnung nicht beantworten können, fragen Sie bitte Ihre(n) Vermieter(in).
In der monatlichen Gesamtmiete sind enthalten:
d) Kosten für Warmwasser / Fernwarmwasser
f) Zuschläge für gewerbl. od. berufl. Nutzung
g) Zuschläge für Vollmöblierung
h) Zuschläge für Teilmöblierung
i) Vergütung für Garage / Stellplatz
Leistungen an Dritte neben der Miete
Falls Sie Beträge für die Fernheizung/das Fernwarmwasser zu bezahlen haben:
Wie hoch sind die Leistungen monatlich insgesamt?
Wie hoch ist darin der Grundpreis einschließlich Mehrwertsteuer monatlich?
Falls Sie
Untermieter
sind, geben Sie bitte die Fläche der Räume an, die
Sie gemietet
haben.
Die Miete setzt sich zusammen aus der Grundmiete und den Nebenkosten. Die Kosten von Strom- oder Gasverbrauch sind
keine
Nebenkosten. Ebenfalls
nicht
zur Miete gehören Beträge für die Überlassung einer Garage, eines Einstellplatzes oder eines Gartens.
Falls Sie eine Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen, geben Sie bitte als Miete den Betrag an, den Sie für eine vergleichbare Wohnung bezahlen müssten.
Rechnen Sie damit oder ist Ihnen jetzt schon bekannt, dass sich Ihre Einkommens-,
Wohn- oder Familiensituation in den nächsten zwölf Monaten ändert?
Haben Sie oder eine zu Ihrem Haushalt rechnende Person innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung einmaliges Einkommen (z.B. Abfindung, Unterhalts-, Renten oder Gehaltsnachzahlungen, Versicherungsleistungen zur Altersvorsorge o.ä.) erhalten ?
Werden sich die Einnahmen einer oder mehrerer der zum Haushalt rechnenden Personen in den nächsten zwölf Monaten gegenüber den angegebenen Einnahmen
Art des einmaligen Einkommens
Rechnen zu Ihrem Haushalt Kinder, für die Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird?
Wer ist die/der Kindergeldberechtigte?
Machen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied als Elternteil Kinderbetreuungs-
kosten für leibliche Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder bis zum 14. Lebensjahr oder ohne altersmäßige Begrenzung bei behinderten Kindern, deren Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, geltend?
Wenn ja, für wen und in welcher Höhe je Monat (ggf. enthaltene Verpflegungskosten sind abzusetzen)
Name(n), Vorname(n) des Kindes/der Kinder
Betrag der Kinderbe-
treuungskosten je Kind
Betreuen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied als nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern oder Pflegeeltern mit gemeinsamen Sorgerecht ein oder mehrere Kinder und wird dafür besonderer Wohnraum bereit gehalten?
Wenn ja, wer ist der andere Eltern- oder Pflegeteil, mit dem die Betreuung geteilt wird?
Folgendes Kind wird/
folgende Kinder werden betreut
Kind
(Name, Vorname, Geb.dat.)
Kind
(Name, Vorname, Geb.dat.)
Kind
(Name, Vorname, Geb.dat.)
annähernd zu gleichen
Teilen (mind. 1/3 zu 2/3)
zu geringeren Teilen
durch
Wohnen in Ihrer Wohnung andere Personen oder Familienmitglieder, die
nicht zu Ihrem Haushalt
rechnen?
Wenn ja, bitte Name und Vorname angeben
Erläuterungen und Beispiele zu den Einnahmen
auf Seite 3 des Antragsformulars
Zum wohngeldrechtlichen
Einkommen
gehören alle steuerpflichtigen Einnahmen. Sie sind von allen zum Haushalt gehörenden Personen gewissenhaft anzugeben.
Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (z.B. Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen),
Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen aus Sparguthaben, Ausschüttungen aus Wertpapieren),
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (jedoch ohne Einkünfte aus Untervermietung)
Renten, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder soweit sie die jeweils maßgebliche Werbungskostenpauschale oder höhere nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Werbungskosten übersteigen.
Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie
Einkünften aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft ist wohngeldrechtlich der Gewinn als Einkommen zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen sind neben den steuerpflichtigen Einkünften auch einige im Gesetz genannte steuerfreie bzw. teilweise steuerfreie Einnahmen sowie einige Freibeträge, Absetzungen oder Abschreibungen, die steuerrechtlich absetzbar sind.
Das betrifft im Einzelnen folgende Einnahmen:
Versorgungsbezüge (z.B. Wartegelder, Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengelder) und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen,
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Arbeitslohn, der vom Arbeitgeber pauschal besteuert wird,
Rentenleistungen (z.B. Altersrenten, Witwen-/Witwerrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, Renten aus privaten Versicherungen auf den Erlebens- und Todesfall, Versorgungsrenten),
der Mietwert eigen genutzten Wohnraums,
Ansparabschreibungen, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen,
Rentenleistungen und Bezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach Gesetzen, die auf dieses verweisen,
Lohn- und Einkommensteuerleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Krankengeld, Krankentagegeld, Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Eingliederungshilfe, Verdienstausfallentschädigung, Vorruhestandsgeld, Aufstockbeträge und Zuschläge zu den Leistungen, Elterngeld),
Ausbildungsbedingte Zuschüsse (z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Stipendien, Leistungen der Begabtenförderungswerke, Zuschüsse nach dem BAföG und nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz),
als Zuschüsse gewährte Graduiertenförderung,
Unterhaltsleistungen (als Geld- oder Sachleistungen) von nicht zum Familienhaushalt rechnenden Personen, Unterhaltshilfen, Unterhaltsbeihilfen und Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,
die Hälfte des Erziehungsbetrags für Kinder und Jugendliche in Familienpflege bei der Pflegeperson und die Hälfte des Grundbetrags für Kinder und Jugendliche in Familienpflege beim Pflegekind,
Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
Leistungen des Arbeitgebers zur Altersvorsorge,
Leistungen Dritter zur Senkung der Belastung.
Auch
einmaliges Einkommen
, das innerhalb von drei Jahren vor der Antragstellung angefallen ist, ist wohngeldrechtlich zu berücksichtigen und daher anzugeben.
Zum Nachweis über das Jahreseinkommen ist es erforderlich, entsprechende Belege vorzulegen.