Amt für Schule und Bildung
- Schülerbeförderung -
Rathaus
NACHWEISBOGEN FÜR BERUFLICHE SCHULEN - Teilzeitform
über die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Straßenbahn, Bus) im Rahmen der Schülerbeförderung
Name der Schülerin/des Schülers
Unterschrift eines Sorgebrechtigten bzw. volljähr. Schüler/in
Kleben Sie bitte die Originalfahrkarten in chronologischer Reihenfolge auf die Rückseite dieses Bogens. Sollten Sie bisher ein Schülerticket Hessen auf eigene Kosten abgeschlossen haben, fügen Sie bitte einen Kontoauszug des NVV oder eine Abo-Bestätigung mit privaten Kontoauszügen bei, aus denen Ihre monatlich geleisteten Zahlungen ersichtlich sind (eine Kopie der Chipkarte reicht nicht aus!). Reichen Sie den Nachweisbogen über die Schule ein. Unterrichtsfreie Zeiten (Ferien etc.) werden abgezogen. Weitere Nachweisbögen erhalten Sie im Schulsekretariat. Gern können Sie auch den Nachweisbogen am Ende des Schuljahres abgeben. Der Erstattungsbetrag wird ohne weitere Mitteilung auf das oben angegebene Konto überwiesen.
Nur von der Schule bzw. der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer auszufüllen
Unterschrift Klassenlehrer/in
Unterricht an folgenden Tagen:
Unterricht an folgenden Tagen:
Die Schülerin/der Schüler hatte folgende tatsächliche Schulbesuchstage
(nur für Teilzeitschüler/innen). Bitte geben Sie die genauen Teilzeittage an (wir bitten um Datumsangabe!):
Datenschutzhinweis:
Pflichtfelder sind mit einem Sternchen ( * ) gekennzeichnet. Die nicht als Pflichtfelder gekennzeichneten Beschriftungs- und Texteingabefelder betreffen Daten, deren Angabe freiwillig ist. Ein Fehlen dieser Daten führt nicht dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet oder aus diesem Grund abgelehnt wird.
Eingangsstempel der Schule
Eingangsstempel des
Amtes für Schule und Bildung