Gewerbeeinheiten:
Geschäftsgebäude:
ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG

Grundstück (Liegenschaft):

Gemarkung:
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Flur:
Flurstück:
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Garagen:
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Kassel
Straße:
Stadt:
Straße, Nr.:
PLZ:
Stadt:
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PLZ:
Stadt:
Straße, Nr.:
Absender
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Straße, Nr.:
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E-Mail:
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Hausnr.:
Pflichtfelder: siehe Datenschutzhinweise
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Kassel documenta Stadt
Bauverwaltungsamt
Obere Königsstraße 3-5
34117 Kassel
*
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Datum
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Unbeglaubigter Grundbuchauszug




Anlagen und Erläuterungen

Für bestehende Gebäude

Liegenschaftskarte





Angabe des Baujahres



Der Keller zu Wohnung Nr. 1 wird mit K 1, zu Wohnung Nr. 2 mit K 2 und fortlaufend beschriftet. Gewerblich genutzte Räume werden genauso behandelt (Voranstellung eines Buchstabens mit der fortlaufenden Nummerierung, z. B. B1 für Büro, oder Gew1 für Gewerbe, usw.).


Sollten sich Garagen oder sonstige Nebengebäude auf dem Grundstück befinden, sind diese, wie das Hauptgebäude, in 2- oder 3-facher Ausfertigung (Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnungen) vorzulegen und mit einem Buchstaben vor der jeweiligen Nummer zu bezeichnen (z. B. G1 oder Ga1 für eine Garage).




Des Weiteren ist auf jedem Blatt der vorzulegenden Zeichnungen die Übereinstimmung der Örtlichkeit mit den Bauzeichnungen von Ihrem Architekten zu bestätigen .








In den 2 Satz Zeichnungen sind in den Grundrissen die Wohnung mit nur einer Ziffer zu kennzeichnen, z.B. bekommt von der Wohnung Nr. 1 jeder Raum eine 1, von der Wohnung Nr. 2 jeder Raum eine 2 und fortlaufend.






(1-fach) nach aktuellem Stand (nicht älter als 3 Monate), erhältlich beim Amtsgericht Kassel,
Grundbuchamt, Friedrichstr. 32 - 34, Telefon: 0561/912-0.






Wohnflächenberechnung





gemäß Wohnflächenverordnung (WoflV) nach den Wohnungen (1 -fach), bei Bedarf Nutzflächenberechnung der gewerblichen Räume




(1-fach) nach dem neuesten Stand, erhältlich beim Amt für Bodenmanagement in 34497 Korbach,
Medebacher Landstraße 27,  Tel. 05631/978-4160, E-Mail: kundenservice.afb-korbach@hvbg.hessen.de.






Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnungen





maßstabsgerecht  1:100  (2-fach, falls eine Mehrausfertigung gewünscht wird, alle
Zeichnungen 3-fach) incl. Spitzbodengrundriss (der Spitzbodengrundriss ist nur erforderlich,
wenn die lichte Höhe > 1,50 m über der Kehlbalkenlage ist).
Bitte keine aufklebbaren Heftstreifen verwenden.




Unterschrift




auf dem Antragsformular oder Vollmacht aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.





Freiflächenplan






(mind. 2-fach) im Maßstab 1 : 200. Soll an Außenstellplätzen, Carports, Terrassen und Grundstücksflächen Sondereigentum begründet werden, bitte diese Flächen eindeutig bemaßen, auch den Abstand zur Grundstücksgrenze.

Für Neubauten nach der HBO 2002

Der Keller zu Wohnung Nr. 1 wird mit K 1, zu Wohnung Nr. 2 mit K 2 und fortlaufend beschriftet. Gewerblich genutzte Räume werden genauso behandelt (Voranstellung eines Buchstabens mit der fortlaufenden Nummerierung, z. B. B1 für Büro, oder Gew1 für Gewerbe, usw.).



Sollten sich Garagen oder sonstige Nebengebäude auf dem Grundstück befinden, sind diese, wie das Hauptgebäude, in 2- oder 3-facher Ausfertigung (Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnungen) vorzulegen und mit einem Buchstaben vor der jeweiligen Nummer zu bezeichnen (z. B. G1 oder Ga1 für eine Garage) .





Gemäß § 56 oder § 57 Hess. Bauordnung (HBO-Genehmigungsfreistellung- oder - vereinfachtes Genehmigungsverfahren- ), bitten wir nachstehende Erklärung Ihres Architekten in den Grundriss- und Schnittzeichnungen anzugeben:








In den 2 Satz Zeichnungen sind in den Grundrissen die Wohnung mit nur einer Ziffer zu kennzeichnen, z.B. bekommt von der Wohnung Nr. 1 jeder Raum eine 1, von der Wohnung Nr. 2 jeder Raum eine 2 und fortlaufend.




Hiermit bestätige ich, dass in den Bauvorlagen alle baurechtlichen Anforderungen eingehalten sind, die nach § 56 (§ 57) HBO 2002 nicht bauaufsichtlich geprüft werden.








Ort
Datum
Unbeglaubigter Grundbuchauszug


nach aktuellem Stand (nicht älter als 3 Monate), erhältlich beim Amtsgericht Kassel,
Grundbuchamt, Friedrichstr. 32 - 34, Tel.: 0561/912-0




Wohnflächenberechnung



gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) nach den Wohnungen (1-fach), bei Bedarf
Nutzflächenberechnung der gewerblichen Räume




Grundriss-, Ansichten- und Schnittzeichnungen





maßstabsgerecht  1:100  (2-fach, falls eine Mehrausfertigung gewünscht wird, alle
Zeichnungen 3-fach) incl. Spitzbodengrundriss (der Spitzbodengrundriss ist nur erforderlich,
wenn die lichte Höhe > 1,50 m über der Kehlbalkenlage ist).
Bitte keine aufklebbaren Heftstreifen verwenden.




Unterschrift




auf dem Antragsformular oder Vollmacht aller im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.





Bauschein (Baugenehmigung)






Fotokopie der ersten fünf Seiten






Genehmigter Lageplan





(1-fach) Fotokopie ist ausreichend




Freiflächenplan






(mind. 2-fach) im Maßstab 1 : 200. Soll an Außenstellplätzen, Carports, Terrassen und Grundstücksflächen Sondereigentum begründet werden, bitte diese Flächen eindeutig bemaßen, auch den Abstand zur Grundstücksgrenze.




Unterschrift
Stempel/Siegel