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Die Stadt Kassel plant zum 1. Mai 2026 das Parkraumangebot anzupassen. Auf dieser Seite finden Sie die meist gestellten Fragen übersichtlich zusammengefasst.
Wann benötige ich einen Bewohnerparkausweis und wer bekommt ihn?
Sie benötigen einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie in der Parkgebührenzone wohnen und mit Ihrem Kfz ohne Kauf eines Parkscheins auf der öffentlichen Straße parken möchten. Die Bereiche die geplanten Bewohnerparkbezirke können Sie der Grafik sowie den entsprechenden Dateien entnehmen.
Die geplanten Parkgebührenzonen
Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn
Sie dort Bewohner mit angemeldetem Wohnsitz sind,
das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist bzw. das Fahrzeug eines Dritten dauerhaft privat von Ihnen genutzt wird und
das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht mehr als 3,5 t beträgt.
Wenn Sie die Beantragung nicht online vornehmen möchten, finden Sie dort auch Hinweise zum Vorgehen.
Ab wann gelten die neue Parkgebührenordnung sowie die Bewohnerparkausweisgebührenordnung?
Voraussetzung für die Neuregelung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Dieser wird derzeit für den Herbst 2025 angestrebt. Als Termin der frühestmöglichen Wirksamkeit wurde der 1. Mai 2026 bestimmt. Bewohnerparkausweise für die neuen Bewohnerparkbezirke können frühestens ab 1. März 2026 beantragt werden.
Kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen, obwohl ich nicht direkt in der neuen Parkzone wohne, sondern am Randgebiet?
Grundsätzlich ist zum Erwerb eines Bewohnerparkausweises nur berechtigt, wer innerhalb der Grenzen eines Bewohnerparkbezirks wohnt. In unmittelbaren Randbereichen entscheidet die Straßenverkehrsbehörde im Ermessen. Wenn der überwiegende Teil der öffentlichen Straßen im näheren Umfeld der Wohnadresse zu einem Bewohnerparkbezirk gehört, kann das die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises rechtfertigen.
Ähnlich verhält es sich, wenn man direkt an der Grenze zweier Bewohnerparkbezirke wohnt. In solchen Fällen kann man sich in der Regel selbst aussuchen, für welchem der Bezirke der Ausweis gelten soll.
Ich arbeite in der neuen Parkgebührenzone, bin aber kein Bewohner, muss ich mir zukünftig jeden Tag ein Ticket ziehen?
Ja, das Parken während der gebührenpflichtigen Zeit erfordert ein gültiges Ticket. Es gelten dieselben Regeln wie seit langem in allen bereits bestehenden Parkgebührenzonen. Allerdings parken E-Fahrzeuge während der örtlich zulässigen Parkhöchstdauer noch kostenlos.
Darf ich weiterhin mit dem E-Auto kostenlos parken?
Ja, aber nur während der örtlich ggf. begrenzten Parkhöchstdauer. Eine Parkscheibe ist zu benutzen. Diese Regelung gilt aktuell noch bis zum 31. Dezember 2026, weil sie an das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz, EMoG) gebunden ist. Ob der Bundestag dieses Gesetz verlängert, kann aktuell nicht vorhergesagt werden.
Ich habe erst kürzlich einen neuen Bewohnerparkausweis erhalten, muss ich dann einen neuen beantragen?
Die alten Bewohnerparkausweise bleiben bis zum Ende der eingetragenen Gültigkeitsdauer gültig. Sie berechtigen dann zum parken in der jeweiligen neuen Bewohnerparkzone.
Ich habe eine Garage/einen Stellplatz, muss ich mir dennoch einen Bewohnerparkausweis holen?
Niemand ist verpflichtet, einen Bewohnerparkausweis zu erwerben. Steht man mit seinem Fahrzeug auf privater Fläche, ist dafür kein Bewohnerparkausweis notwendig, sondern die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Gleiches gilt für Privatstraßen.
Warum sind einige Straßen von der Erweiterung der Parkgebührenzone ausgeschlossen, befinden sich jedoch inmitten dieser?
Maßgeblich ist die textliche Auflistung der Straßen in der Parkgebührenordnung. In der grafischen Darstellung kann es zu technisch bedingten Ungenauigkeiten kommen. Über konkrete Hinweise mit Nennung der vermeintlich auffälligen/fehlenden Straße würden wir uns freuen. Diese Hinweise fließen gemeinsam mit den Rückmeldungen der betroffenen Ortsbeiräte in die Erstellung der finalen Beschlussvorlage ein.
Ich bin Halter von mehreren Fahrzeugen. Kann ich für jedes Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Nein. In begründeten Einzelfällen können von der Straßenverkehrsbehörde mehrere Kennzeichen in einen Parkausweis eingetragen werden. Jedoch darf nur eines der Fahrzeuge gleichzeitig mit dem Ausweis parken.
Kann ich für einen Anhänger einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Nein. Bewohnerparkausweise können nur für Kraftfahrzeuge beantragt werden.
In meinem Quartier gibt es bereits mit Schildern ausgewiesene/reservierte Bewohnerparkplätze. Gilt der Bewohnerparkausweis künftig dann nur dort?
Nein. Der künftige Bewohnerparkausweis gilt für den gesamten Bewohnerparkbezirk, d.h. sowohl für die reservierten Bewohnerparkplätze als auch für die anderen. Er berechtigt zum Parken ohne Kauf eines Parkscheins.
Ich empfange Sozialleistungen, kann ich einen vergünstigen Bewohnerparkausweis erwerben?
Nein.
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