Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Kassel plant auf Grundlagen des Landes Hessen (Qualitätsstandards und Musterlösungen, Nahmobilität Hessen 2030) und des beschlossenen Radverkehrskonzeptes die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen. Hierfür wird die vorhandene Fahrradstraße „Menzelstraße“ in der Südstadt (Gemarkung 1530, Flur 52, Flurstück 27/54 und Flur 8, Flurstück 46/15) von der Haydnstraße über die Landaustraße bis zum Anschluss an den Philosophenweg erweitert, neu markiert und die Beschilderung entsprechend angepasst. Bauliche Anpassungen sind in einigen Einmündungsbereichen vorgesehen sowie Teilbereichen der Fahrbahn vorgesehen.
Zusätzlich sind Einbahnstraßenregelungen in der Heckerstraße Richtung Frankfurter Straße und Landaustraße von „An der Karlsaue“ bis Johannesstraße in Richtung Menzelstraße geplant, da hier die verbleibende Fahrbahnbreiten sehr schmal sind und Schleichverkehr des motorisierten Verkehrs (MIV) parallel zur Frankfurter Straße vermieden werden soll.
Als Bestandteil der geplanten Raddirektverbindung Baunatal – Kassel berücksichtigt die Planung „Menzelstraße“ bereits die damit verbundenen Standards. Ziel dieses Projektes ist es, die Erkennbarkeit der Fahrradstraße deutlich hervorzuheben und die Verkehrssicherheit für den Radverkehr zu erhöhen. Das Vorziehen der Seitenräume in den Einmündungsbereichen sorgt zusätzlich für die Drosselung von Konfliktsituationen und Erhöhung der Sicherheit auch für Fußgänger.
Das Projekt wird als Teil der Nahmobilität – Mobiles Hessen 2030 vom Land Hessen gefördert.
Notwendigkeit des Projekts – das wird gemacht
1.1 Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur
Mit diesem Projekt soll die bestehende Fahrradstraße verkehrs- und markierungstechnisch an das einheitliche Bild der neu markierten Fahrradstraßen im Stadtgebiet angepasst werden. Für die Markierungsarbeiten werden im Vorfeld einzelne Sanierungsarbeiten der Fahrbahndecke vorgenommen. Generell handelt es sich bei dem Projekt eher um rein verkehrsbehördliche Maßnahmen, was bedeutet, dass an der baulichen Substanz bis auf die beschriebenen Deckensanierungen und die baulich vorgezogenen Seitenräume in den anschließenden Straßen nichts verändert wird. Die Gestaltung erfolgt analog zu den bereits markierten Fahrradstraßen Blücherstraße, Fiedlerstraße und Schillerstraße.
1.2 Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030
Das Projekt trägt positiv zu folgenden Projektfeldern des VEP bei:
- A2 Trennung von Fuß- und Radverkehr,
- A3 Barrierefreie Wegenetze,
- B3 Ausbau des Radwegenetzes,
- B6 Verkehrssicherheit für Radfahrer
(vgl. Verkehrsentwicklungsplan 2030, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751)
1.3 Radverkehrsförderung
Auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 23. September 2019 ist bei den bevorzugten Raddirektverbindungen im Nebenstraßennetz u. a. die Verbindung 16-16 aufgeführt. Entsprechend dem Radverkehrskonzept und den Vorgaben des Landes Hessen erfährt die bestehende Fahrradstraße und Hauptroute des Radverkehrs eine neue Beschilderung und eine neue Markierung. Die Gestaltung der Fahrradstraßen in Kassel soll einem einheitlichen Prinzip folgen, dass sowohl den Wiedererkennungswert von Fahrradstraßen steigert, als auch die Verkehrssicherheit für den Radverkehr und gleichzeitig die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs gegenüber dem schwächeren Verkehrsteilnehmer vergrößert.
Dies ist besonders bei der heutigen Nutzung der Menzelstraße als auch zukünftig als Raddirektverbindung zwischen Baunatal und Kassel sowie zur Universität, Kindertagesstätten, Innenstadt, als Anbindung zur Naherholung (Karlsaue) und als Verbindung über Stadtteile hinaus wünschenswert (vgl. Radverkehrskonzept, Maßnahme Infrastruktur I 1, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.18.1345). Damit soll die Menzelstraße für den Radverkehr weiter an Bedeutung gewinnen und als bevorzugte Verbindung genutzt werden. Des Weiteren resultiert die Notwendigkeit des Projektes aus dem beschlossenen Radverkehrskonzept.
Bezüglich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Nr. 101.18.12.37) trägt die Maßnahme positiv zu den Zielen ll.(2) und ll.(4). bei.
1.4 Fußverkehrsförderung
Für die Förderung des Fußverkehrs und der Steigerung der Querungssicherheit in der Menzelstraße sind vorgezogene Seitenräume (Gehwegnasen) in Einmündungsbereichen vorgesehen. Dieses verkürzt die Querungslängen für Fußgänger und steigert die Verkehrssicherheit. Durch die vorhandenen Fahrbahnanhebungen in Verbindung mit den neuen Warn-Markierungen vor den beiden Kindertagesstätten wird für diese Bereiche mehr Aufmerksamkeit erzeugt.
1.5 Klimaschutz
Bezüglich der versiegelten Flächen und des Straßenbegleitgrüns wird nichts verändert. Eine Attraktivierung von Radverbindung hat jedoch i.d.R. eine Steigerung des Radverkehrs zur Folge, was den KFZ-Verkehr reduzieren und zum Klimaschutz beitragen kann.
In Abstimmung mit Umwelt und Gartenamt sind Ersatzpflanzungsmaßnahmen gegenüber der Landaustraße 16 geplant. Diese Baumpflanzungen stehen im Kontext der Klimaneutralität und der Klimaziele 2030. Die Pflanzungen werden während der laufenden Abstimmungsprozesse in die Maßnahme integriert. Die Finanzierung der Pflanzung ist nicht Bestandteil dieses Projektes.
1.6 Weitere Änderungen der Verkehrsregelung
Die Menzelstraße/Landaustraße wird in der heutigen Situation auf nahezu kompletter Länge vom MIV (motorisierter Individualverkehr) als Schleichweg zur Bundesstraße 3/Frankfurter Straße benutzt. Bislang ist dies auch verkehrsrechtlich möglich, da die Fahrradstraße für den MIV freigegeben ist. In der zukünftigen Situation sind nur noch anliegende Kfz per Zusatzschild in der Fahrradstraße zugelassen. Um diese Neuregelung weiter zu stützen, wird der letzte Abschnitt der Fahrradstraße zwischen Einmündung An der Karlsaue und Johannesstraße als Einbahnstraße für den MIV ausgeschildert. Ebenfalls als Einbahnstraße wird ein Teil der Heckerstraße eingerichtet – dies wird den großflächigen Knotenpunkt Philosophenweg/An der Karlsaue/Heckerstraße übersichtlicher und verkehrssicherer gestalten. Radfahrende sind in den Einbahnstraßen jeweils in beide Richtungen zugelassen.