Volksabstimmung

Im Wege der Volksabstimmung wirkt das Volk an der Verfassungsgebung mit.

Hat der hessische Landtag ein verfassungsänderndes Gesetz beschlossen, so wird dieses Gesetz erst dann wirksam, wenn ihm im Rahmen einer Volksabstimmung zugestimmt wurde. Der Verfassungsänderung hat das Volk zugestimmt, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf Ja lautet.

Die letzte Volksabstimmung zur Hessischen Verfassung fand zeitgleich mit den Landtagswahlen im Jahr 2018 statt. Mit den Änderungsanträgen wurde die Landesverfassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst und modernisiert.

Weitere Informationen

Eine Übersicht der bisher durchgeführten Volksabstimmungen in Hessen finden Sie auf der  Internetseite Wahlen in Hessen (Öffnet in einem neuen Tab).