Tierschutzpreis

Zahlreiche Menschen engagieren sich bereits, und es könnten noch mehr werden: Der Einsatz für Tiere in Kassel ist vielfältig. Dies auszuzeichnen und zu fördern, das ist Ziel des 2025 erstmals ausgerufenen und jährlich ausgeschriebenen Tierschutzpreises der Stadt Kassel.

Der Tierschutzpreis der Stadt Kassel wird dieses Jahr erstmalig an Personen, Gruppen, Vereine und Initiativen verliehen. Er soll Ansporn zur Weiterarbeit und Nachahmung sein. Es wird ehrenamtlicher, aber auch gewerblicher oder gewerbsmäßiger Einsatz geehrt. 

„Bringen Sie Kindern bei, wie man mit Tieren gut umgeht und sie artgerecht hält? Sorgen Sie dafür, dass wildlebende Katzen kastriert werden und sich so nicht unkontrolliert vermehren können? Helfen Sie Tierhaltern in Not ihre Vierbeiner tierärztlich oder pflegerisch zu versorgen? Oder setzen Sie sich für die Ausweitung von Tierrechten ein? Dann können Sie sich noch bis zum 31. August bewerben.“ erklärt Dr. Regina Emrich, Leiterin des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit.

„Zeigen Sie Ihr Engagement! Seien Sie Vorbild für andere. Und bewerben Sie sich für den Tierschutzpreis.“

Ordnungsdezernent Heiko Lehmkuhl

Die Preisvergabe erfolgt auf Empfehlung einer unabhängigen Jury. Der 1. Platz wird mit 1.500 €, der 2. Platz mit 1.000 € und der dritte Platz mit 500 € dotiert. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden anhand eines Porträts über ihre Tätigkeiten öffentlich präsentiert und erhalten eine Urkunde.

Bewerbungsfrist bis zum 31. August

Bewerben können sich - bis jeweils zum 31. August - alle, die im Tierschutz im Stadtgebiet aktiv sind, egal ob mit Haustieren, verwilderten Haustieren (zum Beispiel Stadttauben oder Katzen) oder gehaltenen Tieren.  

Mit dem Antragsformular ist ein Konzept oder auch eine Darstellung der Tätigkeit einzureichen. Aus den Ausführungen müssen insbesondere Angaben hervorgehen, die für die Wertungskriterien relevant sind. Diese sind:

  • Volumen (Tierzahl), auf das die Tätigkeit Einfluss nimmt / Umfang (Einzeltier, 100 Tiere etc.);
  • Anzahl der betroffenen Tierarten;
  • Wirksamkeit nach außen (Arbeit mit Infoständen, Social Media, Medienpräsenz, Schulungen etc.);
  • Ehrenamtlichkeit bzw. berufsmäßige Ausübung;
  • Nachhaltigkeit/Langzeiterfolg der Tätigkeit.

Ausschlussgründe sind Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere das Tierschutzrecht. Darunter fallen beispielsweise erlaubnispflichtige Tätigkeiten ohne Erlaubnis gemäß Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes.

Die Bewerbung kann über das nachfolgende Online-Bewerbungsformular erfolgen (alternativ dazu ist unten das Antragsformular als Word-Dokument verfügbar und auf Wunsch auf dem Postweg an das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit, Stegerwaldstraße 26a, 34123 Kassel, zu schicken). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Online-Bewerbungsformular (Öffnet in einem neuen Tab)