Aktuelles
Gemäß Infektionsschutzgesetz müssen Kinder und Beschäftigte von Schulen und Kitas sowie Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen einen ausreichenden Schutz gegen Masern nachweisen.
Personen, die bereits vor dem 1. März 2020 in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wurden oder in einer Gemeinschaftseinrichtung oder einer medizinischen Einrichtung tätig waren und bis 31. Juli 2022 keinen Nachweis vorlegen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden konnten, müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit eines vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung das Gesundheitsamt ebenfalls zu benachrichtigen. Die Meldung erfolgt an das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet.
Meldungen an das Gesundheitsamt der Region Kassel können ab 1. August 2022 über das Meldeportal der Stadt Kassel erfolgen.
Informationen zur Umsetzung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Robert Koch‐Institut (RKI) sowie dem Paul‐Ehrlich‐Institut (PEI) Bürgerinformationen zur Umsetzung des neuen Masernschutzgesetzes auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt: Alles Wissenswerte zum Masernschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie finden dort Fragen und Antworten sowie Informationen für
Eltern und Erziehungsberechtigte (Öffnet in einem neuen Tab)
Wichtige Merkblätter zum Herunterladen finden Sie am Ende der jeweiligen Seite.