Frage-und-Antwort-Katalog

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Coronavirus in Kassel - auch in Leichter Sprache.

Wie begegnet die Stadt Kassel der Ausbreitung des Coronavirus?

In dieser dynamischen Pandemie-Lage kommt den Kommunen eine große Verantwortung zu. Dabei steht der Gesundheitsschutz der Kasseler Bürgerinnen und Bürger an oberster Stelle.

Bitte beachten Sie

Auf  www.kassel.de/corona finden Sie tagesaktuell die Hospitalisierungsrate, die Intensivbettenbelegung sowie die Inzidenz und weitere Statistiken.

Corona-Regeln

Corona-Verordnung

Am 1. März 2023 ist in Hessen eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Im Vordergrund steht das eigenverantwortliche Handeln, gesetzliche Regelungen wurden minimiert. Diese Regelungen sind bis zum 7. April 2023 gültig:

Maskenpflicht

  • FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in (Zahn-)Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen, Praxen aller sonstigen Heilberufe, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten.
  • FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen.

Testpflicht

Es besteht keine Testpflicht mehr

Positiver Corona-Test

Verhalten bei positivem Test-Ergebnis

Eine Isolationspflicht besteht nicht mehr. Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:

  • eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske unter Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 Meter) abgesetzt werden.
  • ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot von 5 Tagen für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte.


Zugleich wird dringend empfohlen, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.

Quelle:  Hessisches Sozialministerium

Hier negatives Testergebnis an das Gesundheitsamt senden (Öffnet in einem neuen Tab)

Bitte beachten Sie: Das Gesundheitsamt bestätigt die Freitestung nicht.


Corona-Test

  • Was tun, wenn Ihr Testergebnis positiv ist? Gibt es noch kostenfreie Test bei Symptomen? Alle Antworten rund um das Thema "Testen" finden Sie auf dieser Seite.

Impfen

  • Im städtischen Impfzentrum in der City sind noch bis zum 31. März Erst‐, Zweit‐ oder Booster-Impfungen gegen das Coronavirus möglich. Impfen lassen kann man sich auch gegen Affenpocken, Masern und Tetanus.
    Die Seite enthält:

Schulen

Die Hessische Landesregierung hat am 23. November 2022 einen Wegweiser herausgegeben, der alle wichtigen Informationen für den Schulbetrieb bündelt. 

Corona-Warn-App

Sagt Bescheid, wenn´s ernst wird

Die Corona-Warn-App hilft, Infektionsketten schnell zu durchbrechen und macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert, wenn Sie Kontakt mit nachweislich Corona-positiv getesteten Personen hatten. Damit können sie sich selbst und ihre Mitmenschen schützen. Und Ihre Privatsphäre bleibt auch gewahrt.

Besuchsregelungen und Ehrenamtliches Engagement

Die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Pflegeeinrichtungen  unterliegen dem Infektionsschutzgesetzes sowie den Hygieneregelungen der einzelnen Einrichtungen.  

Arbeitnehmer/Arbeitgeber/Kulturschaffende/Sportvereine

Für viele Arbeitnehmer gelten spezifische Bestimmungen während der Corona-Pandemie. Das  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Öffnet in einem neuen Tab) hat auf seiner Internetseite deshalb umfangreiche Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.

Informationen zum Aufenthaltsstatus/Aufenthaltsrecht

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie auf dieser Seite Antworten der Ausländerbehörde zu den häufigsten Fragen. Informationen zu Ihrem Aufenthaltsstatus

Informationen in weiteren Sprachen