- Anlaufstellen für PCR-Tests in Kassel sind die Hausarzt- bzw. Facharztpraxen.
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Im GNH-Testzentrum im City Point (Königsplatz 61, 34117 Kassel) werden zertifizierte Antigen-Schnelltests, kostenlose PCR-Nachtestungen für Kinder sowie kostenpflichtige Reise-PCR-Tests angeboten. Eine online-Terminvereinbarung ist verpflichtend.
Online-Anmeldung für Kinder unter: www.kassel.de/kinderpcr (Öffnet in einem neuen Tab)
Online-Anmeldung für Erwachsene direkt auf der Seite der GNH (Öffnet in einem neuen Tab)
Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 8.00 bis 14.00 Uhr. - Das Gesundheitsamt Region Kassel bietet keine Tests an. Testergebnisse müssen dem Gesundheitsamt auch nicht mehr gemeldet werden. Deshalb wird darum gebeten, von Anfragen abzusehen um Testergebnisse zu erfragen.
Aktuelle Infos zu den Bürgertests
Seit dem 30. Juni 2022 haben Bürgerinnen und Bürger nur noch unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests. Alle Fragen rund um die neuen Regelegung zum Bürgertest finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. (Öffnet in einem neuen Tab)
Anspruch auf kostenlose Tests haben:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Teststellen in Ihrer Nähe
Corona-Teststellen in Kassel und im Landkreis
Fragen und Antworten zum Schnelltest
Corona-Test aufgrund von Symptomen
Testergebnis erfahren
Einreisen aus dem Ausland
Regeln für Schulen und in Kitas
Was ist ein Negativnachweis?
Isolation und Quarantäne
Für den medizinisch, pflegenden Bereich
Quarantäneregeln für pflegendes und medizinisch tätiges Personal
Im Fall einer Infektion gilt ein Tätigkeitsverbot in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Kliniken, Praxen, Entbindungs-, Dialyse-, Reha- und sonstige Behandlungseinrichtungen, Pflege- und Rettungsdienste, Alten- und Pflegeheime). Die Tätigkeit mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten darf erst wieder frühestens nach 5 Tagen aufgenommen werden, wenn nachweislich keine ansteckende Infektion mehr vorliegt (negativer professioneller Antigentest oder PCR-Test mit CT-Wert über 30).
Das Testergebnis muss dem zuständigen Gesundheitsamt vorliegen. Am Schnellsten können Sie das negative Testergebnis digital übermitteln. Die Arbeit darf sofort wieder aufgenommen werden kann, wenn der negative Test vorliegt. Das Gesundheitsamt empfiehlt, der Einrichtungsleitung das Testergebnis vor Aufnahme der Tätigkeit ebenfalls vorzulegen.
Bitte beachten Sie: Das Gesundheitsamt bestätigt die Freitestung nicht.