Für das ehemalige Henschel-Werk im Stadtteil Rothenditmold an der Wolfhager Straße wird der entsprechende Bebauungsplan der Stadt mit verändertem Geltungsbereich neu aufgestellt. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung eines urbanen Quartiers unter besonderer Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bestands mit vor allem gewerblichen Flächen, die Schaffung von Wohnraum sowie kulturellen Angeboten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat dieser geänderten Aufstellung und dem Entwurf des Bebauungsplans am 24. August 2026 zugestimmt. Ein erneuter Aufstellungsbeschluss war erforderlich, weil der Geltungsbereich gegenüber dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss erweitert worden war - im Osten, im Umfeld des Brückenbauwerks an der Wolfhager Straße.
Der Bebauungsplan ist bisher ein Entwurf, also noch nicht rechtskräftig. Vorher erfolgt gemäß Paragraph 3, Absatz 2 des Baugesetzbuches die öffentliche Auslegung (Offenlage). Diese findet ab Montag, 31. August, bis Freitag, 3. Oktober statt. Mehr dazu lesen Sie online unter www.kassel.de/bebauungsplanverfahren.
Die Bürgerinnen und Bürger können dann Stellungnahmen zur Planung vorbringen. Die vorgebrachten Stellungnahmen gehen nach Prüfung und Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen den städtischen Gremien zu (Ortsbeirat, Bau- und Planungskommission, Magistrat und Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr). Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet abschließend.
Im Folgenden lesen Sie Auszüge aus der Begründung.
Um welches Gelände geht es bei dem Projekt?
"1871 wurde das Henschel Werk II Rothenditmold als eines von drei großen Werken des Maschinen und Werkzeugherstellers Henschel & Sohn in Kassel errichtet, bis in die 1970er stetig ausgebaut und um Hallen und Verwaltungsgebäude ergänzt. Von 1873 bis 1996 wurden im Werk Rothenditmold zunächst Lokomotivteile, später auch Werkzeugmaschinen, Teile für den Nutzfahrzeugbau sowie Rüstungsgüter produziert. Seit Aufgabe des Werksgeländes Mitte der 1990er Jahre wird das Areal heute überwiegend als Lagerfläche genutzt.
Die insgesamt 25 Bestandsgebäude umfassen eine Brutto-Geschossfläche von insgesamt rund 65.000 Quadratmetern bei einer Grundfläche von insgesamt rund 54.000 Quadratmetern. Darüber hinaus gibt es drei außenliegende Kranbahnen. Das Henschel-Areal ist nahezu vollversiegelt. Das Henschel Werk 11 Rothenditmold ist sowohl als Sachgesamtheit als auch als Gesamtanlage als Denkmal eingetragen. Die Bauwerke Hammerschmiede, Kesselschmiede und Vorbereitungshalle sowie Lokschuppen, Blechbiegerei, Gesenklager und Turbinenhaus und die Kranbahn sind als Einzelkulturdenkmal erfasst. Alle weiteren Gebäude und Krananlagen stehen als Teil der Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Für den Erhalt der historischen ldentität und des Denkmalwerts ist eine Entwicklung des Areals mit neuen Nutzungen im Bestand und Neubauten notwendig. Die Entwicklung des Henschel-Areals ist für den Stadtteil Rothenditmold und auch für die Gesamtstadt von besonderer, städtebaulicher Bedeutung."
Was ist auf dem Henschel-Areal vorgesehen?
"Die historische ldentität des Henschel-Areals soll mit bestehenden und zukünftigen Nutzungen für lokales Gewerbe und Produktion in Einklang gebracht werden. Ergänzende Nutzungen sind ebenfalls vorgesehen. Mit dem Erhalt und der Umnutzung des denkmalgeschützten Bestands der ehemaligen Henschel Werke und einer baulichen Verdichtung gleichermaßen kann eine wirtschaftliche und nachhaltige städtebauliche Entwicklung des Henschel-Areals verwirklicht werden, die den Standort unter stadtplanerischen, denkmalfachlichen, baukulturellen, architektonischen, verkehrlichen, freiraumbezogenen sowie ökologischen Aspekten über die Grundstücksgrenzen hinaus verbessert. Mit Hilfe des Bebauungsplanes soll die zukünftige wirtschaftliche und städtebauliche Neustrukturierung des Henschel-Areals gesichert werden. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist daher die städtebauliche Ordnung der geplanten Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung dieser Aspekte im Areal. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines urbanen Quartiers soll dem Bedarf vor allem an gewerblichen Flächen und auch Wohnraum sowie kulturellen Angeboten an einem innerstädtischen Standort gerecht werden.
Zur Weiterentwicklung und Qualifizierung des Areals wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt und am 11.10.2024 entschieden (1. Preis, Planungsbüro coido architects, Hamburg). Die Zulässigkeit der anzusiedelnden Nutzungen wird im Rahmen des Paragraphen 6a der Baunutzungsverordnung (Urbanes Gebiet) bestimmt. Angestrebt wird ein Nutzungsschwerpunkt mit Gewerbeflächen für urbane Produktion, Werkstätten, Lager und zugehörige Serviceflächen, die in einem untergeordneten Anteil durch Büroflächen, Labore oder auch Repräsentationsflächen ergänzt werden. Darüber hinaus wird ein angemessenes und nachfrageorientiertes Angebot für Wohnen und Sonderwohnen (preisgünstiger Geschosswohnungsbau, Mikro-Apartments, Studentenwohnen) beabsichtigt. Ergänzende Nutzungen im Bereich Kunst, Kultur und Freizeit sowie Nahversorgung, Gastronomie und soziale infrastruktur komplettieren die Nutzungsmischung mit einem untergeordneten Anteil.
Der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs hat ein robustes städtebauliches Konzept ergeben, das in der weiteren Entwicklung eine flexible Spezifizierung der Nutzungsanteile an die Nachfrage ermöglicht. Mit dem Erhalt und der Umnutzung des denkmalgeschützten Bestands der ehemaligen Henschel Werke und der nachhaltigen baulichen Verdichtung wird eine Geschossfläche von rund 165.000 Quadratmetern angestrebt."